Kaffeevollautomat kaufen, leasen oder mieten – wir finden das passende Modell

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Aromaselect Servicehotline

Ob Kaffeevollautomat, Getränkeautomat oder Wasserspender: Aromaselect GmbH bietet Unternehmen in der Region Stuttgart, Göppingen, Kirchheim 100 Km seit über 35 Jahren flexible Finanzierungsmodelle – ganz ohne Kompromisse beim Service. Kauf, Leasing oder Miete: Wir beraten Sie ehrlich und finden die Lösung, die zu Ihrem Betrieb passt.

Kauf – volle Kontrolle, einmalige Investition

Beim Kauf erwerben Sie Ihre Kaffeemaschine oder Ihren Getränkeautomaten als Eigentum. Das lohnt sich besonders, wenn Sie langfristig planen und die Anlage vollständig in Ihren Unternehmensbestand integrieren möchten.

  • Anlage sofort im Eigentum – keine laufenden Raten
  • Steuerliche Absetzbarkeit über Abschreibung (AfA)
  • Keine Laufzeitbindung, freie Dispositionshoheit
  • Ideal bei stabiler Liquidität und langfristiger Planung

Unser Service läuft selbstverständlich auch beim Kauf weiter: Wartung, Reinigung und Störungsbeseitigung können separat vereinbart werden.

Leasing – Kaffeevollautomaten leasen ohne Kapitalbindung

Kaffeemaschinen leasen ist besonders für Unternehmen attraktiv, die ihre Liquidität schonen und gleichzeitig immer auf dem aktuellen Stand der Technik bleiben möchten. Aromaselect arbeitet mit renommierten Leasinggesellschaften zusammen und übernimmt die komplette Abwicklung für Sie.

  • Keine hohe Anfangsinvestition – gleichmäßige monatliche Raten
  • Leasingraten vollständig als Betriebsausgabe absetzbar
  • Geräteaustausch nach Vertragsende möglich – immer aktuelle Technik
  • Bilanzschonend (je nach Vertragsgestaltung)
  • Kombinierbar mit unserem Full-Service-Paket

Ob Kaffeevollautomat leasen, Kaffeemaschine leasen oder Wasserspender leasen – wir kalkulieren transparent und ohne versteckte Kosten.

Miete – Kaffeevollautomaten und Automaten mieten ohne Risiko

Die Miete ist unser flexibelstes Modell – ideal für Unternehmen, die keine langfristige Bindung eingehen möchten oder saisonale Schwankungen berücksichtigen müssen. Beim Kaffeevollautomaten mieten oder Kaffeemaschinen mieten übernehmen wir als Full-Service-Anbieter alles: Aufstellung, Wartung, Befüllung und Entstörung.

  • Kurze Laufzeiten und flexible Anpassung möglich
  • Wartung und Service inklusive – kein eigenes Technikpersonal nötig
  • Gerät bleibt Eigentum von Aromaselect – kein Investitionsrisiko
  • Planbare Fixkosten, kein unerwarteter Reparaturaufwand
  • Ideal für Veranstaltungen, Projektzeiträume oder Testphasen

Ihr Vergleich auf einen Blick

Kauf Leasing Miete
Eigentum nach Vertragsende ✔ sofort ✔ möglich
Kapitalbindung hoch gering keine
Laufzeit keine 24–60 Monate flexibel
Steuerlicher Vorteil AfA Betriebsausgabe Betriebsausgabe
Service inklusive auf Anfrage kombinierbar
Gerätetausch möglich nach Laufzeit jederzeit

Für welche Geräte gilt das?

Alle drei Modelle stehen für unser gesamtes Sortiment zur Verfügung:

 

Unsicher, welches Modell zu Ihrem Betrieb passt?
Wir beraten Sie unverbindlich – persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Nutzen Sie auch unser Angebot: eine Woche kostenloser Gerätetest direkt bei Ihnen im Betrieb.


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Häufige Fragen zu Kauf, Leasing und Miete

Kann ich einen Kaffeevollautomaten mieten und gleichzeitig Service beauftragen?

Ja – beim Mietmodell ist der technische Full-Service bei Aromaselect standardmäßig enthalten. Wartung, Reinigung und Störungsbeseitigung erfolgen durch unser Team, ohne dass Sie zusätzlichen Aufwand haben.

Wie lange sind die Leasinglaufzeiten?

Typische Leasingverträge laufen zwischen 24 und 60 Monaten. Wir beraten Sie individuell und klären gemeinsam mit der Leasinggesellschaft, welche Laufzeit steuerlich und betriebswirtschaftlich am sinnvollsten ist.

Was passiert nach Ende eines Leasingvertrags?

Nach Ablauf der Laufzeit können Sie das Gerät käuflich übernehmen, einen neuen Vertrag mit einem aktuelleren Modell abschließen oder auf Miete wechseln. Wir informieren Sie rechtzeitig über Ihre Optionen.

Ist Leasing für Kaffeemaschinen steuerlich absetzbar?

Leasingraten für betrieblich genutzte Kaffeemaschinen und Getränkeautomaten sind in der Regel als Betriebsausgabe vollständig absetzbar. Wir empfehlen, die konkrete steuerliche Behandlung mit Ihrem Steuerberater abzustimmen.

Gibt es Mindestvertragslaufzeiten beim Mieten?

Das hängt vom gewählten Gerät und Einsatzszenario ab. Für dauerhafte Standlösungen empfehlen wir Mietverträge mit 12-monatiger Laufzeit; für kurzfristige Bedarfe sprechen Sie uns einfach an – wir finden eine Lösung.

Was kostet es, einen Kaffeevollautomaten zu leasen?

Die monatliche Rate hängt vom Gerät, der Laufzeit und der Leasinggesellschaft ab. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Kann ich das Modell während der Laufzeit wechseln?

Beim Mietmodell ist eine Anpassung meist flexibel möglich. Bei Leasingverträgen ist ein Wechsel vertragsabhängig. Sprechen Sie uns frühzeitig an – wir suchen gemeinsam mit der Leasinggesellschaft nach einer Lösung.